TI-as-a-Service: Die Vorteile des Rechenzentrum-Konnektors
Telematikinfrastruktur ohne Konnektor vor Ort: Wie funktioniert TI-as-a-Service?
Bevor wir allerdings mit der detaillierten Analyse zu TI-as-a-Service beginnen, lohnt es sich, den Blick auf das große Ganze zu richten und wichtige Begrifflichkeiten zu klären. Wofür gibt es überhaupt die Telematikinfrastruktur? Was machen Konnektoren genau? Und was hat es mit VPN-Verbindungen auf sich? Sollten Sie sich mit diesen Themen bereits auskennen, können Sie den nachfolgenden Bereich Grundlegendes überspringen.
Grundlegendes
TI-as-a-Service: Begriffserklärung
TI-a-a-Service: Systemaufbau
TI-as-a-Service: Vorteile
- Kein eigener Konnektor mehr vor Ort
- Komplexe IT ist in der Hand von Profis
- Direkte Hilfe bei Störungen
- 24/7 Monitoring durch erfahrene Administratoren
- Keine aufwendigen Techniker-Einsätze mehr vor Ort
- Nahezu kein Installationsaufwand
- Sichere und schnelle Updates mittels Fernwartung
- Ideale Vorbereitung für TI 2.0
- Hohe Ausfallsicherheit durch redundante Infrastruktur
Denn sobald Ihr Konnektor-Zertifikat abläuft, können Sie sich Ihren TI-as-a-Service-Anbieter frei aussuchen. In einem persönlichen Beratungsgespräch beraten wir Sie gerne zu Ihren Optionen – und ermitteln gemeinsam das Ablaufdatum Ihres Konnektors.
Eine Info aber bereits vorab: Von einer Laufzeitverlängerung Ihres lokalen Konnektors per Software-Update raten wir dringend ab. Zum einen verbleibt der Konnektor dann in Ihren Räumlichkeiten und liegt somit weiterhin in Ihrem Verantwortungsbereich (mit all den oben genannten Nachteilen); zum anderen verlängert ein Software-Update die Lebenszeit Ihres Konnektors nur bis Ende 2025. Sie verschieben Ihr Problem also lediglich, denn Ihr Konnektor-Zertifikat läuft dann erneut aus. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist ein Wechsel zu einer rechenzentrumsbasierten TI-Lösung ohnehin unumgänglich.
TI-as-a-Service im Vergleich:
Was zeichnet RED telematik aus?
01
Längste TI-as-a-Service-Erfahrung im Markt
RED telematik ist seit 2019 auf dem Markt und folglich der TI-as-a-Service-Anschluss der ersten Stunde – mit aktuell weit über 2.000 angebundenen Apotheken und Praxen. Sie alle profitieren von automatischen Konnektor-Updates und 24/7-Monitoring – und erhalten im Störfall direkt fachlichen Support auf Augenhöhe.
02
Branchenweit einmalige Konditionen
RED telematik ist kostenneutral – denn die monatlichen Gebühren sind vollständig von den jeweiligen TI-Erstattungen gedeckt. Außerdem verzichtet RED vollständig auf die Erhebung einer Einrichtungsgebühr. Heilberufler profitieren darüber hinaus von attraktiven Kooperationsrabatten und kurzen Mindestvertragslaufzeiten.
03
Garantiert kompatibel mit Ihrem System
RED telematik ist mit allen gematik-konformen Praxisverwaltungs- und Warenwirtschaftssystemen kompatibel. Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheken können also unbesorgt zu RED wechseln – und das ohne jegliche Zusatzkosten. Dafür sorgt das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (§ 332a SGB V).
TI-as-a-Service im Vergleich:
Was zeichnet RED telematik aus?
01
Längste TI-as-a-Service-Erfahrung im Markt
RED telematik ist seit 2019 auf dem Markt und folglich der TI-as-a-Service-Anschluss der ersten Stunde – mit aktuell weit über 2.000 angebundenen Apotheken und Praxen. Sie alle profitieren von automatischen Konnektor-Updates und 24/7-Monitoring – und erhalten im Störfall direkt fachlichen Support auf Augenhöhe.
02
Branchenweit einmalige Konditionen
RED telematik ist kostenneutral – denn die monatlichen Gebühren sind vollständig von den jeweiligen TI-Erstattungen gedeckt. Außerdem verzichtet RED vollständig auf die Erhebung einer Einrichtungsgebühr. Heilberufler profitieren darüber hinaus von attraktiven Kooperationsrabatten und kurzen Mindestvertragslaufzeiten.
03
Garantiert kompatibel mit Ihrem System
RED telematik ist mit allen gematik-konformen Praxisverwaltungs- und Warenwirtschaftssystemen kompatibel. Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheken können also unbesorgt zu RED wechseln – und das ohne jegliche Zusatzkosten. Dafür sorgt das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (§ 332a SGB V).