Das TI-Gateway:
Aufbau, Funktionsweise, Vor- und Nachteile

Das TI-Gateway ermöglicht Praxen und Apotheken einen Zugang zur Telematikinfrastruktur – ganz ohne Vor-Ort-Konnektor.

Mit dem TI-Gateway soll der Zugang zur Telematikinfrastruktur einfacher, schneller und zuverlässiger werden. Möglich wird dies durch die Auslagerung der Konnektoren in ein Rechenzentrum. Ganz neu ist dieser Gedanke aber nicht – schließlich existiert mit TI-as-a-Service ja bereits eine Telematik-Anbindung, die mit Konnektoren im Rechenzentrum arbeitet. Damit können Heilberufler schon heute die Betriebsverantwortung für komplizierte Technik abgeben. Was ist also wirklich neu beim TI-Gateway? Wo liegen die Potenziale? Und welche Punkte sind weiterhin offen? Um diese Fragen zu beantworten, werfen wir in diesem Artikel einen Blick auf die Grundlagen der Telematikinfrastruktur, beleuchten den Aufbau sowie die Funktionsweise des TI-Gateways und vergleichen die neue TI-Anbindung mit den Vorteilen bestehender TI-as-a-Service-Lösungen.

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Die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein digitales Netzwerk, das die Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen miteinander verbindet. Sie wird auch als “Datenautobahn” der Branche bezeichnet und soll eine sichere, effiziente Kommunikation unter allen Beteiligten ermöglichen – von den Praxen über die Apotheken bis hin zu den Kostenträgern. Oberstes Ziel ist es, dass gesundheitsrelevante Informationen bei Bedarf schnell, digital und vollständig zur Verfügung stehen. Damit soll eine bessere medizinische Patientenversorgung möglich werden.

Ihren Ursprung hat die TI im Jahr 2004, als zum ersten Mal in einem Gesetzestext vom Aufbau einer Telematikinfrastruktur die Rede war. Es dauerte allerdings knapp 15 Jahre, ehe mit Ärzten und Psychotherapeuten die ersten beiden Berufsgruppen verpflichtend an die TI angeschlossen wurden. Mittlerweile müssen auch Apotheken und Kliniken über einen TI-Anschluss verfügen. Sie alle erhalten von der GKV eine monatliche TI-Pauschale, um die Installation und den Betrieb ihrer TI-Anbindung zu finanzieren. Die Höhe der jeweiligen Erstattung ist dabei abhängig von der Berufssparte, der Größe der jeweiligen Einheit und – zumindest temporär – dem Zeitpunkt der TI-Erstausstattung.

Wichtig:

Wer der TI-Anschlusspflicht nicht nachkommt oder nicht über alle TI-Funktionalitäten verfügt, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen.

Kann eine Praxis oder Apotheke beispielsweise eine TI-Anwendung nicht vorweisen (z. B. E-Rezept, eAU, ePA), wird die Höhe der monatlich ausbezahlten TI-Pauschale um 50 % gekürzt. Fehlen mehrere TI-Funktionen, wird keine TI-Pauschale ausgezahlt. Noch härter sind die Strafmaßnahmen nur, wenn gar kein TI-Anschluss vorliegt. Ist beispielsweise ein Arzt oder Psychotherapeut nicht an die TI angeschlossen, sieht das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) Honorarkürzungen von bis zu 3,5 Prozent vor.

Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist kein Selbstzweck; vielmehr erhalten die medizinischen Leistungserbringer über die TI einen direkten Zugang zu den unterschiedlichen TI-Funktionen. Dabei handelt es sich um digitale Anwendungen, mit denen die Heilberufler zum Beispiel die Krankengeschichte eines Patienten einsehen und aktualisieren können, die Medikation ändern oder untereinander verschlüsselt kommunizieren können. Die wichtigsten TI-Anwendungen sind:

  • das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
    Im Rahmen des VSDM können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten prüfen, ob das Versichertenverhältnis des Patienten noch gültig ist und ob die auf der eGK gespeicherten Stammdaten aktuell sind. Der VSDM-Abgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei jedem ersten Patienten-Kontakt im Quartal stattfinden.
  • das Notfalldatenmanagement (NFDM)
    Mithilfe des Notfalldatenmanagements können Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten abrufen. Darüber hinaus finden sich im Notfalldatensatz auch die Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen. Diese Anwendung ist allerdings nie wirklich zum Fliegen gekommen und soll zukünftig neu aufgesetzt und mit der elektronischen Patientenakte (siehe unten) verknüpft werden.
  • der elektronische Medikationsplan (eMP)
    Der elektronische Medikationsplan ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Er wird auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten gespeichert und gibt Aufschluss über die aktuelle Medikation sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten. Auch hier ist zukünftig eine Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte vorgesehen.
  • das elektronische Rezept (E-Rezept)
    Mit dem E-Rezept werden verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr auf Papier verordnet, sondern digital. Patienten können ihre elektronischen Rezepte mit ihrer Versichertenkarte (eGK), per E-Rezept-App oder mit einem ausgedruckten E-Rezept-Token in der Apotheke einlösen. Das altehrwürdige Muster-16 ist damit (bis auf wenige Ausnahmen) Geschichte.
  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
    Der Kommunikationsdienst KIM ermöglicht es Leistungserbringern, medizinische Dokumente digital und sicher über die Telematikinfrastruktur zu versenden und zu empfangen – wie zum Beispiel elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, eArztbriefe, Labordaten oder Röntgenbilder.
  • die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    Ärzte versenden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per KIM (siehe oben) an die Krankenkasse des Patienten. Die Krankenkasse stellt diese Information wiederum dem Arbeitgeber des Patienten zum Abruf bereit. Lediglich der Patient selbst erhält einen Papierausdruck mit der Information, wie lange er krankgeschrieben ist.
  • der elektronische Arztbrief (eArztbrief)
    Mit dem elektronischen Arztbrief können Ärzte ihre Kollegen schneller und sicherer über die Krankengeschichte bzw. den aktuellen Behandlungsstatus eines Patienten informieren. Wichtig: Der eArztbrief wird über KIM verschickt und empfangen.
  • die elektronische Patientenakte (ePA)
    In der elektronischen Patientenakte werden alle relevanten medizinischen Daten eines Patienten digital zusammengetragen. Ärzte und Therapeuten können dadurch einfacher und schneller auf Informationen wie Befunde, Laborwerte oder Arztbriefe zurückgreifen, um den Patienten bestmöglich zu behandeln.

Um die oben beschriebenen TI-Anwendungen (VSDM, NFDM, eMP, E-Rezept, KIM, eAU, eArztbrief, ePA) nutzen zu können, müssen Praxen und Apotheken an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Hierfür sind folgende technischen Komponenten erforderlich:

  • Konnektor mit VPN-Zugangsdienst in die IT
    Der Konnektor stellt eine sicher verschlüsselte Verbindung zwischen dem eigenen IT-System (Praxissoftware bzw. Warenwirtschaftssystem) und der Telematikinfrastruktur her. Er ähnelt äußerlich einem herkömmlichen DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Warum der Konnektor eine so zentrale Rolle bei der TI-Anbindung spielt, klären wir im nächsten Absatz.
  • Kartenterminal(s)
    Das Kartenterminal dient zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte und ist somit absolute Grundvoraussetzung für gleich mehrere TI-Funktionen (VSDM, NFDM, eMP). Außerdem erfolgt die notwendige TI-Authentifizierung über das Kartenterminal – denn nur wenn der Institutionsausweis (SMC-B) und der Heilberufsausweis (eHBA) im Kartenterminal stecken, kann sich eine Praxis bzw. eine Apotheke gegenüber der TI ausweisen und Zugang zu den TI-Anwendungen erhalten.
  • Institutionskarte (SMC-B)
    Praxen und Apotheken benötigen eine SMC-B Karte (steht für: Security Module Card Typ B), um sich als medizinische Einrichtung zu registrieren und zu authentifizieren. Die Karte wird bei der Installation des TI-Zugangs in eines der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Danach sind sie für eine Dauer von fünf Jahren gültig.
  • Heilberufsausweis (eHBA)
    Nur mit einem eHBA können sich Ärzte, Therapeuten und Apotheker gegenüber der TI eindeutig als Heilberufler ausweisen. Außerdem ermöglicht der eHBA die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Darunter versteht man eine rechtssichere elektronische Unterschrift, die beispielsweise für den eArztbrief, die eAU und das E-Rezept notwendig ist.
  • Anpassung des Primärsystems (Praxissoftware, Warenwirtschaft)
    Um eine Verbindung zur TI aufbauen zu können, sind Anpassungen in der jeweiligen Praxissoftware bzw. im Warenwirtschaftssystem notwendig. Die meisten Hersteller haben jedoch mittlerweile alle notwendigen Updates entwickelt und zertifizieren lassen.

Im technischen Konstrukt der Telematikinfrastruktur nimmt der Konnektor eine besondere Stellung ein. Das liegt zum einen daran, dass er als elementares Bindeglied der gesamten Gesundheits-IT fungiert, indem er eine sichere Verbindung zwischen den Einrichtungen der Heilberufler und den Servern der Telematikinfrastruktur herstellt. Die besondere Rolle erklärt sich allerdings auch dadurch, dass der Konnektor – im Gegensatz zu allen anderen Bestandteilen der TI – auf unterschiedliche Weise in das TI-System eingebunden werden kann. Allgemein gesprochen existieren zwei Möglichkeiten der TI-Anbindung.

  • Konnektor vor Ort
    Die Praxis bzw. Apotheke betreibt den Konnektor in ihren eigenen Räumlichkeiten, d. h. er ist direkt vor Ort mit dem Kartenterminal und der Praxissoftware bzw. dem Warenwirtschaftssystem verbunden. Heilberufler sind selbst für etwaige Konnektor-Wartungen oder -Updates verantwortlich und müssen ihren Konnektor bei Zertifikatsablauf nach fünf Jahren austauschen lassen.
  • Konnektor im Rechenzentrum 
    Der Konnektor befindet sich nicht in der Praxis oder der Apotheke, sondern steht in einem Rechenzentrum. Er ist per VPN mit dem vor Ort befindlichen Kartenterminal und der Praxissoftware bzw. dem Warenwirtschaftssystem verbunden. Um Installation, Betrieb und Instandhaltung des Konnektors kümmern sich Experten im Rechenzentrum – genauso wie um dessen Austausch, falls die Zertifikate ablaufen.

Wichtig: Auch bei der Nutzung eines Rechenzentrums-Konnektors unterscheidet man zwischen zwei Anschlussarten: TI-as-a-Service und TI-Gateway. Inwiefern sich die beiden Telematik-Lösungen unterscheiden, klären wir in den folgenden Abschnitten.

Sie interessieren sich für ein modernes TI-System?

Dann sind Sie bei RED genau richtig. Wir beraten Sie gerne rund um die Themen Telematikinfrastruktur, Konnektortausch, TI-Gateway und TI-as-a-Service – und erstellen Ihnen jederzeit ein individuelles Wechsel-Angebot.

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Das TI-Gateway

Die Grundidee des TI-Gateways ist es, den Betrieb von Vor-Ort-Konnektoren überflüssig zu machen und dadurch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Heilberufler aus dem deutschen Gesundheitswesen zu vereinfachen. Dementsprechend wird das TI-Gateway oft als moderne Alternative zu den herkömmlichen Konnektoren gesehen, die lokal in den Praxen und Apotheken betrieben werden.

Im direkten Vergleich der beiden Lösungen werden die Vorteile des TI-Gateways deutlich erkennbar:

  • Das TI Gateway verfügt über technisch leistungsfähigere Konnektoren (sogenannte Highspeed-Konnektoren).
  • Das TI-Gateway bedeutet für die Heilberufler keinen Installations- und Wartungsaufwand, da die Konnektoren im Rechenzentrum betrieben werden.
  • Das TI-Gateway bedeutet für den Heilberufler keine Betriebsverantwortung. Diese liegt vollends beim TI-Dienstleister, mit dem er einen Vertrag abgeschlossen hat.

Aber:

Das grundlegende Konzept des TI-Gateways ist keineswegs neu – die genannten Vorteile kommen bereits seit Jahren unter der Bezeichnung “TI-as-a-Service” zum Einsatz.

Was genau unterscheidet also das TI-Gateway von der gematik-konformen TI-as-a-Service-Lösung? Diese Frage beantworten wir im unteren Teil des Artikels. Zuvor werfen wir jedoch noch einen genaueren Blick auf die technischen Komponenten des TI-Gateways.

Wie im oberen Absatz bereits beschrieben, wird bei Nutzung des TI-Gateways kein Konnektor vor Ort in der Praxis oder der Apotheke benötigt. Stattdessen setzt man beim TI-Gateway auf sogenannte Highspeed-Konnektoren (HSK), die in einem speziellen Rechenzentrum betrieben werden und deutlich leistungsstärker als herkömmliche Einbox-Konnektoren sind.

Und so funktioniert’s: Die Einrichtungen der Heilberufler werden per VPN mit dem HSK im Rechenzentrum verbunden. Dies geschieht entweder per Software VPN oder mit einem separaten bzw. in der Firewall eingebauten VPN-Router. Sind alle Komponenten eingerichtet, erhält die Praxis oder Apotheke direkten Zugriff auf die einzelnen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur – wie zum Beispiel auf das E-Rezept, auf KIM oder auf die elektronische Patientenakte.

Trotz der genannten Vorteile bringt das TI-Gateway aber auch einige Nachteile mit sich, die bei der Entscheidung für einen TI-Anschluss nicht außer Acht gelassen werden sollten.

  • Das TI-Gateway wird erst im Laufe des Jahres 2025 im Gesundheitswesen zum Einsatz kommen. Es fehlen also wichtige Erfahrungswerte im Umgang mit der Technologie – was sich insbesondere bei Störungen negativ auswirken kann.
  • Die Kostenstruktur des TI-Gateways ist weiterhin unklar – das bringt für Heilberufler zusätzliche Unsicherheit mit sich. Laut KV Sachsen wird das TI-Gateway wahrscheinlich mit “höheren Gebühren als den reinen Konnektorkosten” einhergehen.

TI-Gateway vs TI-as-a-Service

Welcher TI-Anschluss eignet sich für Ihre Praxis bzw. Ihre Apotheke am besten? Das können Sie in der folgenden Tabelle herausfinden. Dort stellen wir die beiden modernsten Konnektor-Lösungen gegenüber und machen den Vergleich.

TI-Gateway TI-as-a-Service
Art des Konnektors Highspeed-Konnektor Konnektorfarm
Standort des Konnektors Rechenzentrum Rechenzentrum
Wartungen und Updates Inklusive Inklusive
Erfahrungswerte Nicht vorhanden Mehrjährig im Einsatz
Kostenstruktur Unklar Günstiger als Vor-Ort-Konnektor

RED: Ihr Partner beim TI-Anschluss

Seit 2018 schließt RED mit seinem TI-Anschluss RED telematik Heilberufler aus ganz Deutschland an die Telematikinfrastruktur an. Im Gegensatz zu herkömmlichen TI-Anbindungen benötigen die angeschlossenen Praxen, Apotheken und Pflegeheime dabei keinen eigenen Konnektor – denn RED telematik ist der erste TI-as-a-Service-Anschluss des deutschen Gesundheitswesens. Das bedeutet: Der Konnektor steht in einem mehrfach gesicherten Rechenzentrum, wo er rund um die Uhr von RED Administratoren beaufsichtigt wird.

TI-as-a-Service: Bei RED telematik steht der Konnektor nicht in der Praxis oder der Apotheke, sondern in einem sicheren Rechenzentrum.
TI-as-a-Service: Bei RED telematik steht der Konnektor nicht in der Praxis oder der Apotheke, sondern in einem sicheren Rechenzentrum.
TI-as-a-Service: Bei RED telematik steht der Konnektor nicht in der Praxis oder der Apotheke, sondern in einem sicheren Rechenzentrum.

TI-as-a-Service im Vergleich:
Was zeichnet RED telematik aus?

01

Längste TI-as-a-Service-Erfahrung im Markt

RED telematik ist seit 2019 auf dem Markt und folglich der TI-as-a-Service-Anschluss der ersten Stunde – mit aktuell weit über 2.000 angebundenen Apotheken und Praxen. Sie alle profitieren von automatischen Konnektor-Updates und 24/7-Monitoring – und erhalten im Störfall direkt fachlichen Support auf Augenhöhe.

02

Branchenweit einmalige Konditionen

RED telematik ist kostenneutral – denn die monatlichen Gebühren sind vollständig von den jeweiligen TI-Erstattungen gedeckt. Außerdem verzichtet RED vollständig auf die Erhebung einer Einrichtungsgebühr. Heilberufler profitieren darüber hinaus von attraktiven Kooperationsrabatten und kurzen Mindestvertragslaufzeiten.

03

Garantiert kompatibel mit Ihrem System

RED telematik ist mit allen gematik-konformen Praxisverwaltungs- und Warenwirtschaftssystemen kompatibel. Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheken können also unbesorgt zu RED wechseln – und das ohne jegliche Zusatzkosten. Dafür sorgt das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (§ 332a SGB V).

TI-as-a-Service im Vergleich:
Was zeichnet RED telematik aus?

01

Längste TI-as-a-Service-Erfahrung im Markt

RED telematik ist seit 2019 auf dem Markt und folglich der TI-as-a-Service-Anschluss der ersten Stunde – mit aktuell weit über 2.000 angebundenen Apotheken und Praxen. Sie alle profitieren von automatischen Konnektor-Updates und 24/7-Monitoring – und erhalten im Störfall direkt fachlichen Support auf Augenhöhe.

02

Branchenweit einmalige Konditionen

RED telematik ist kostenneutral – denn die monatlichen Gebühren sind vollständig von den jeweiligen TI-Erstattungen gedeckt. Außerdem verzichtet RED vollständig auf die Erhebung einer Einrichtungsgebühr. Heilberufler profitieren darüber hinaus von attraktiven Kooperationsrabatten und kurzen Mindestvertragslaufzeiten.

03

Garantiert kompatibel mit Ihrem System

RED telematik ist mit allen gematik-konformen Praxisverwaltungs- und Warenwirtschaftssystemen kompatibel. Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheken können also unbesorgt zu RED wechseln – und das ohne jegliche Zusatzkosten. Dafür sorgt das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (§ 332a SGB V).

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